Baumpatenschaft

Mit Übernahme einer Baumpatenschaft unterstützen Sie den Erhalt und fördern die Neuanlage von Streuobstwiesen. Darüber hinaus erhalten Sie jährlich frische Äpfel, naturtrüben Apfel-Direktsaft sowie Vergünstigungen auf alle weiteren Produkte, die wir anbieten. Gern können Sie "Ihren" Baum besuchen, zum Beispiel zur Erntezeit oder auf unserem Hoffest - sprechen Sie uns bitte an.

Vertragsbedingungen für die "Apfelbaum-Patenschaft"

 

 

 

1.

 Die Bedingungen gelten für Verträge zwischen

 

Sigmar Schmidt, Schwäbische Str. 12, 16547 Birkenwerder

 – nachfolgend „Hof Margalith“ genannt

 

 und dem jeweiligen Baumpaten.

 

 2.

 „Hof Margalith“ verkauft Apfelbaum-Patenschaften von historischen Apfelsorten sowie Produkte der Obstbäume bzw. - sträucher. Ziel ist es, einen nachhaltigen, ideellen Wert zu schaffen, an dem sich jeder Baumpate über Jahre erfreuen kann. Es wird versichert, die Bäume nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln, um für alle Beteiligten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Dies schließt Maßnahmen zum natürlichen Pflanzenschutz mit ein.

 

3.

Die Vertragsparteien stellen ausdrücklich klar, dass Eigentümer der Bäume der Eigentümer des Grundstückes der

Streuobstwiese ist.

  

4.

Der Baumpate zahlt im 1. Jahr seiner Patenschaft einen Betrag i.H.v. 55,00 Euro sowie in den Folgejahren je 50,00 Euro. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer – Preisänderungen vorbehalten.

 

5.

Der Baumpate erhält 5 Kg frische, gemischte  Äpfel bzw. Obst,  20 Liter naturtrüben Apfel-Direktsaft sowie 10 % Vergünstigung auf alle weiteren Produkte, die „Hof Margalith“ anbietet. Die vereinbarte Leistung wird unter Berücksichtigung der Pflückreife zur Abholung bereitgestellt.

 

6.

Der Baumpate hat das Recht, den Baum, für welche er die Patenschaft über­nommen hat, auf der Streuobstwiese nach Absprache zu besichtigen und hiervon Fotoaufnahmen herzustellen.

 

7.

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig und kann in bar oder per Überweisung bezahlt werden. Die Apfelbaum-Patenschaft gilt für eine Saison und beginnt mit Erhalt der Zahlung.

Sie endet mit Ablauf des Kalenderjahres am 31. Dezember. Wird bis spätestens 15.02. der Folgebeitrag überwiesen, so verlängert sich die Patenschaft um eine weitere Saison.

„Hof Margalith“ behält sich das Recht vor, eine Baumpatenschaft zum Ende eines Jahres aus wichtigem Grund zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn die Interessen des Hofes beeinträchtig werden und dem o.g. Ziel entgegenstehen.

 

8.

Informationen zu den Patenschaften, zum „Hof Margalith“, zur Ernte oder zu Hoffesten werden rechtzeitig bekanntgegeben, beginnend mit Baumschnitt ab Februar.

 

9.

Der Obstanbau unterliegt im Laufe der Jahreszeiten zum Teil starken Witterungseinflüssen. Der Apfel ist ein Naturprodukt und der aus ihm gewonnene Saft kann ebenso von Saison zu Saison unterschiedlich schmecken. „Hof Margalith“ kann für Schäden an Früchten und Bäumen aufgrund Schlechtwetter, Schädlings- und Krankheitsbefall oder anderer höherer Gewalt keine Gewährleistung übernehmen. Sollte ein Baum eingehen, so geht die Patenschaft auf einen anderen Baum über.